Als Experten für Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht liegt unser Schwerpunkt auf folgenden Rechtsgebieten:
Allgemeine Rechtsberatung
in allen Rechtsfragen bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung im Rahmen der EU-Dienstleistungs und EU-Niederlassungsfreiheit sowie im Rahmen des so genannten Werkvertragsverfahrens auf Grundlage der bilateralen Regierungsvereinbarungen einschließlich der Bezüge zum nationalen und internationalen Steuerrecht (DBA)
in allen Rechtsfragen zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, insbesondere im Anwendungsbereich des Arbeitnehmer- entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Sozialgesetzbuches III und IV (SGB III und SGB IV) und des Strafgesetzbuches (StGB)
Strafverteidigung
insbesondere bei Verstößen
- gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
gegen das Sozialgesetzbuch III (SGB III)
gegen die Straftatbestände des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB), des Beitragsbetrugs und des Betrugs zum Nachteil der ULAK (§ 263 StGB) des Lohnwuchers (§ 291 StGB), des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) u.a.

Gutachtenerstellung
Erstellung von Rechtsgutachten in den vorgenannten Rechtsbereichen
Statusfeststellung
insbesondere
zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit bei wirtschaftlicher Betätigung als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter von nationalen oder internationalen Personen- oder Kapitalgesellschaften
zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit bei der Beauftragung nationaler oder internationaler Einzelunternehmer, Personen oder Kapitalgesellschaften, insbesondere bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Vertragsprüfung und Beratung bei Firmengründung
insbesondere zur Vermeidung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Beratung bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung
insbesondere nach bzw. aus Ungarn und Rumänien
Beratung und Vertretung im Verfahren zur Erlangung der Verleiherlaubnis nach § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
insbesondere bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Allgemeines Arbeitsrecht
insbesondere Führung oder Abwehr von Mindestlohnklagen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
Sonstige Leistungen
Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Fröschl ist auf Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und steht für eine Eingangsberatung in anderen Rechtsgebieten zur Verfügung. Für eine ausführliche Beratung greifen wir auf unser breites Netzwerk an spezialisierten Kollegen zurück, damit Sie in besten Händen sind.