Dürfen wir uns vorstellen?
Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Fröschl ist bundesweit auf dem Gebiet des internationalen Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrechts gerichtlich und außergerichtlich tätig.
Ein Rechtsgebiet, das Erfahrung fordert
Wir beraten und vertreten in- und ausländische Unternehmer in allen Fragen der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung, die im Rahmen der EU-Dienstleistungs- und EU-Niederlassungsfreiheit oder der bilateralen Regierungsvereinbarungen (Werkvertragsverfahren) ausgeführt wird.
Das komplexe Rechtsgebiet der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist eine besondere Expertise in unserer Beratung.
Ein Notfall kennt keine Bürozeiten
Wenn Sie eine fundierte Rechtsberatung benötigen, sind wir für Sie da – während unserer Bürozeiten oder wann Sie es wünschen, in unseren Räumen in München oder flexibel bei Ihnen vor Ort.
Individuelle Beratung ist der Schlüssel zum Erfolg
Kein Fall ist gleich. Deshalb erfordert jedes Anliegen individuelle Betreuung, um zur besten Lösung zu gelangen. Im Schwerpunktbereich erbringt Rechtsanwalt Fröschl die Leistungen ausschließlich persönlich. In anderen Rechtsgebieten wird er durch ein individuelles, hochspezialisiertes Expertenteam unterstützt.
Michael Fröschl ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und legte 1995 in München das zweite juristische Staatsexamen mit Prädikat ab.
Rechtsanwalt Michael Fröschl ist vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München bestellter Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Fachbereich Strafrecht, Vorstandsmitglied der Deutsch-Ungarischen Juristenvereinigung e.V. (www.du-jv.de) und Präsident des Interessenverbandes der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und deren Auftraggeber in Deutschland e.V. (www.igtu.eu).